Sie sind Handelsvertreter oder Vertragshändler und Ihr Vertrag wurde gekündigt oder die Beendigung steht bevor?
RANKE EGGELKRAUT Rechtsanwälte
"Das Team zeigt beeindruckende Fachkompetenz und bietet maßgeschneiderte Lösungen für komplexe rechtliche Fragen. Besonders hervorzuheben ist ihre strategische Herangehensweise und ihr kompromissloser Einsatz für die Interessen der Mandanten."
Korbinian S.
Offizielle Google Bewertung
Als Handelsvertreter haben Sie nach Vertragsende das Recht auf einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB.
Zeit, zu handeln!
Sie müssen den Ausgleichsanspruch innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gegenüber dem Unternehmen geltend machen, sonst erlischt er!
Unsere Leistungen für Handelsvertreter und Vertragshändler
Wir beraten Handelsvertreter und Vertragshändler aus verschiedenen Branchen wie Automotive, Finanzen, Konsumgüter, Arzneimittel und IT umfassend zu Vertragsgestaltung, Konfliktmanagement und Vertragsabwicklung.
Beratung zu Vertragsbedingungen und Kündigung
Prüfung und Berechnung des § 89b HGB-Ausgleichs und Provisionsansprüche
Durchsetzung des § 89b HGB-Ausgleichs & offener Provisionsansprüche
"Herr Dr. Eggelkraut hat mir in einer HGB Angelegenheit sehr geholfen. Möchte mich bedanken und kann die Kanzlei bestens weiterempfehlen."
Josef R.
Offizielle Google Bewertung
Vereinbaren Sie jetzt eine unverbindliche Erstberatung
Unsere Kanzlei in München Nymphenburg
JURISTISCHES KNOW-HOW. FOKUSSIERT AUF IHR ZIEL.
Dr. von Eggelkraut-Gottanka
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Dr. von Eggelkraut-Gottanka bietet Handelsvertretern und Vertragshändlern eine zielgerichtete und strategisch durchdachte Rechtsberatung. Stets fokussiert auf Ihre unternehmerischen Interessen.
ANNA GERCKENS
Rechtsanwältin Anna Gerckens ist als Associate in der Kanzlei tätig. Sie berät vornehmlich in Bereichen des allgemeinen Wirtschafts- und Arbeitsrechts, des Vertriebs- und Handelsrechts sowie im Bereich Litigation & Konfliktlösung.
Wir beraten Sie individuell und persönlich. Online oder in unserer Kanzlei im Herzen von München. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch zu Ihrem Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB.
Was Mandanten über unsere Arbeit sagen?
"Das Team zeigt beeindruckende Fachkompetenz und bietet maßgeschneiderte Lösungen für komplexe rechtliche Fragen. Besonders hervorzuheben ist ihre strategische Herangehensweise und ihr kompromissloser Einsatz für die Interessen der Mandanten."
Korbinian S.
Google Bewertung
"Man hat uns schnell und unkompliziert geholfen, ist auf die Fakten eingegangen und hat Zielorientiert eine Strategie erarbeitet. Es ist sehr selten, dass man Profis begegnet, die ihr Handwerk verstehen und wissen wie man mit Menschen umgeht."
Manuel U.
Google Bewertung
"Herr Dr. Eggelkraut hat mir in einer HGBAngelegenheit sehr geholfen. Möchte mich bedanken und kann die Kanzlei bestens weiterempfehlen."
Josef R.
Google Bewertung
"Dr. Johannes von Eggelkraut-Gottanka hat mich sehr kompetent zu meinem Anliegen beraten, war sehr nett und hat sich immer super schnell zurückgemeldet. Der Fall wurde innerhalb von einer Woche gelöst und ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden."
Inessa
Google Bewertung
"Es wird auf die Probleme eingegangen und schnell nach einer optimalen Lösung gesucht. Die überaus kompetente und freundliche Beratung spiegelt die Professionalität wieder und sorgt bei mir für Zufriedenheit."
EASY-EXPLAINED
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"Herr Dr. von Eggelkraut-Gottanka und sein Kollege Herr Rieck haben sich sehr schnell und äußerst kompetent um mein Anliegen gekümmert. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt."
Silke
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"Das Team zeigt beeindruckende Fachkompetenz und bietet maßgeschneiderte Lösungen für komplexe rechtliche Fragen. Besonders hervorzuheben ist ihre strategische Herangehensweise und ihr kompromissloser Einsatz für die Interessen der Mandanten."
Korbinian S.
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"Man hat uns schnell und unkompliziert geholfen, ist auf die Fakten eingegangen und hat Zielorientiert eine Strategie erarbeitet. Es ist sehr selten, dass man Profis begegnet, die ihr Handwerk verstehen und wissen wie man mit Menschen umgeht."
Manuel U.
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"Herr Dr. Eggelkraut hat mir in einer HGBAngelegenheit sehr geholfen. Möchte mich bedanken und kann die Kanzlei bestens weiterempfehlen."
Josef R.
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"Dr. Johannes von Eggelkraut-Gottanka hat mich sehr kompetent zu meinem Anliegen beraten, war sehr nett und hat sich immer super schnell zurückgemeldet. Der Fall wurde innerhalb von einer Woche gelöst und ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden."
Inessa
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"Es wird auf die Probleme eingegangen und schnell nach einer optimalen Lösung gesucht. Die überaus kompetente und freundliche Beratung spiegelt die Professionalität wieder und sorgt bei mir für Zufriedenheit."
EASY-EXPLAINED
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"Herr Dr. von Eggelkraut-Gottanka und sein Kollege Herr Rieck haben sich sehr schnell und äußerst kompetent um mein Anliegen gekümmert. Ich habe mich bestens aufgehoben gefühlt."
Silke
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Ausgleichsanspruch
gemäß § 89b HGB?
Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB kompensiert den Handelsvertreter dafür, dass das Unternehmen auch nach Ende des Handelsvertretervertrags von den vermittelten Kunden wirtschaftlich profitiert, ohne dass der Handelsvertreter für diesen wirtschaftlichen Vorteil eine Provision erhält.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Ausgleichsanspruch erfüllt sein?
Das Vertragsverhältnis muss beendet sein, das Unternehmen muss aus dem Kundenstamm erhebliche Vorteile ziehen können und die Zahlung des Ausgleichs muss der Billigkeit entsprechen.
Welche Ausschlussgründe gibt es
für den Ausgleichsanspruch?
Ausschlussgründe sind die Eigenkündigung des Handelsvertreters – ohne dass ein Verhalten des Unternehmens für diese Kündigung begründeten Anlass gegeben hat oder dem Handelsvertreter die Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen Alters oder wegen Krankheit nicht zugemutet werden kann. Weitere Ausschlussgründe sind die Kündigung durch das Unternehmen mit wichtigem Grund oder die Vereinbarung des Eintritts eines Dritten in den Handelsvertretervertrag.
Wann verfällt der
Ausgleichsanspruch?
Der Ausgleichsanspruch verfällt, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach Vertragsende vom Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht wird.
Wie berechnet sich
der Ausgleichsanspruch?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Rohausgleich: Ermitteln der Vorteile des Unternehmens, die in der Regel den Provisionsverlusten des Handelsvertreters entsprechen. Basis sind die Provisionseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Vertragsende, bereinigt um Abzugsposten wie ersparte Kosten oder insolvente Kunden.
2. Prognosezeitraum festlegen: Der Zeitraum, in dem der Handelsvertreter noch mit Einnahmen rechnen konnte, beträgt meist zwei bis fünf Jahre.
3. Abwanderungsquote berücksichtigen: Ein Prozentsatz der abwandernden Kunden wird für jedes Jahr des Prognosezeitraums berechnet und abgezogen.
4. Abzinsung: Da der Ausgleich als Einmalzahlung erfolgt, wird der Betrag abgezinst. Der Zinssatz liegt meist bei drei bis fünf Prozent pro Jahr.
5. Höchstbetrag überprüfen: Der ermittelte Rohausgleich darf eine durchschnittliche Jahresprovision der letzten fünf Jahre nicht überschreiten.
Hat der Vertragshändler bei Vertragsbeendigung
einen Ausgleichsanspruch?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Vertragshändler bei Vertragsbeendigung ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB analog zum Handelsvertreterrecht zustehen, wenn er wie ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation eingegliedert war und zur Übertragung des Kundenstamms verpflichtet ist.