Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Rohausgleich: Ermitteln der Vorteile des Unternehmens, die in der Regel den Provisionsverlusten des Handelsvertreters entsprechen. Basis sind die Provisionseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Vertragsende, bereinigt um Abzugsposten wie ersparte Kosten oder insolvente Kunden.
2. Prognosezeitraum festlegen: Der Zeitraum, in dem der Handelsvertreter noch mit Einnahmen rechnen konnte, beträgt meist zwei bis fünf Jahre.
3. Abwanderungsquote berücksichtigen: Ein Prozentsatz der abwandernden Kunden wird für jedes Jahr des Prognosezeitraums berechnet und abgezogen.
4. Abzinsung: Da der Ausgleich als Einmalzahlung erfolgt, wird der Betrag abgezinst. Der Zinssatz liegt meist bei drei bis fünf Prozent pro Jahr.
5. Höchstbetrag überprüfen: Der ermittelte Rohausgleich darf eine durchschnittliche Jahresprovision der letzten fünf Jahre nicht überschreiten.